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Heiz- und Nebenkosten

Der Vermieter darf nur über diejenigen Positionen abrechnen, welche vertraglich vereinbart wurden und für welche Sie Akontozahlungen leisten. Werden die Heiz-/Nebenkosten pauschal oder inklusiv abgegolten, so erfolgt keine Abrechnung. Die Nachforderung der Heiz-/Nebenkostenabrechnung verjährt von Gesetzes wegen mit Ablauf von 5 Jahren, wobei einige Formularmietverträge kürzere Fristen vorsehen (siehe Allgemeine Bestimmungen zum Mietvertrag). Zudem haben Sie das Recht auf Einsichtnahme in die Originalbelege, resp. auf Zustellung der Kopien (gegen Verrechnung), was ohne Einhaltung der 30-tägigen Frist jederzeit möglich ist. Prüfung der Heiz-/Nebenkostenabrechnung...

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