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Mietzinsdepot

Die Höhe des Mietzinsdepots ist bei Wohnräumen auf 3 Monatsmietzinse beschränkt. Bei Geschäftsmietverhältnissen ist dies nach oben offen, wobei Usanzen ca. 6-12 Monatszinse sind. Das Geld muss gesetzeskonform bei einem Geldinstitut auf einem Sparkonto, welches auf den Namen des Mieters lautet, angelegt werden. Somit haben Sie Anrecht auf den aufgelaufenen Zins. Zudem besteht auch die Möglichkeit einer Bürgschaft (z.B. swisscaution). Sind bei Auszug keine Mängel beanstandet worden, ist das Depot umgehend freizugeben. Andernfalls ist dem Vermieter eine Frist von 2-3 Monaten einzuräumen, um die Unternehmer zu bestellen, die Rechnungen abzuwarten und Ihnen die Schlussabrechnung zuzustellen. Alsdann ist das Depot jedoch freizugeben. Nötigenfalls kann die Freigabe bei der zuständigen Schlichtungsbehörde eingeklagt werden. Nach Ablauf eines Jahres seit Mietende muss die Bank das Depot auch ohne Zustimmung des Vermieters freigeben, sofern dieser rechtlich keinen Anspruch geltend gemacht hat. Freigabe Mietzinsdepot einfordern...

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