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Mietzinserhöhung

Eine Mietzinserhöhung, wie auch eine andere einseitige Vertragsänderung hat mittels einem vom Kanton genehmigten Formular zu erfolgen. Zudem muss diese begründet sein. Andernfalls entfaltet sie keinerlei Rechtswirkung. Diese Änderung muss Ihnen mindestens 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist zugehen und wird erst ab dem nächsten vertraglichen Kündigungstermin gültig. Ab Erhalt derselben haben Sie eine 30-tägige Frist zur Anfechtung, sofern Sie damit nicht einverstanden sind. Mietzinserhöhung geschuldet...?

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